Klage gegen Videoüberwachung einer Demo erfolgreich

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Ein Teilnehmer der Anti-Atom Demonstration am 5. September 2009 in Berlin, hat vor dem Berliner Verwaltungsgericht erfolgreich gegen die verdachtsunabhängige Videoüberwachung der Demonstration geklagt. Das Gericht stellte in Bezug auf die Anti-Atom Demo fest, die Überwachung könne von der Teilnahme an Demos abschrecken und zu ungewollten Verhaltensweisen zwingen, die mögliche Einschüchterung könne mittelbar auf den Prozess der Meinungsbildung und demokratischen Auseinandersetzung eingewirken.

Erlaubt sind Videoaufnahmen nur wenn “tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen” dass von den TeilnehmerInnen öffentlicher Versammlungen “erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgehen”…wäre interessant zu wissen was denn “tatsächliche Anhaltspunkte” und “erhebliche Gefahren” genau sind und ob die Entscheidung auch außerhalb Berlins Beachtung findet.

Zum Artikel Thema:

die Taz mit hübschem Bild dazu: http://www.taz.de/1/politik/schwerpunkt-ueberwachung/artikel/1/nur-bei-gefahr-filmen/

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Verdachtsunabhaengige-Videoueberwachung-von-Demos-in-Berlin-rechtswidrig-1046103.html

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